- schlussfolgern
- schließen aus; entnehmen; ableiten; konkludieren; kombinieren; deduzieren; herleiten; schließen (aus); folgern
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schluss|fol|gern ['ʃlʊsfɔlgɐn], schlussfolgerte, geschlussfolgert <itr.; hat:eine Schlussfolgerung aus etwas ziehen, etwas aus etwas als Schlussfolgerung ableiten:aus den erwähnten Umständen lässt sich die strittige Behauptung nicht schlussfolgern.* * *
schlụss|fol|gern 〈V. tr.; hat〉 etwas aus etwas \schlussfolgern einen Schluss aus etwas ziehen, etwas folgern* * *
schlụss|fol|gern <sw. V.; schlussfolgerte, hat geschlussfolgert>:eine Schlussfolgerung aus etw. ziehen, etw. aus etw. als Schlussfolgerung ableiten:aus meiner Bemerkung schlussfolgerte er, dass etwas nicht stimmen würde.* * *
schlụss|fol|gern <sw. V.; schlussfolgerte, hat geschlussfolgert>: eine Schlussfolgerung aus etw. ziehen, etw. aus etw. als Schlussfolgerung ableiten: aus den erwähnten Umständen lässt sich die strittige Behauptung nicht s.; aus meiner Bemerkung schlussfolgerte er, dass ...; Die Professorin schlussfolgert: „Von einem ... Leistungsabbau ... kann nicht die Rede sein.“ (Spiegel 43, 1983, 85).
Universal-Lexikon. 2012.